Allgemeine Kursordnung

1. Anerkennung als Weiterbildungsträger

Die drei Seminare der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin sind anerkannte Weiterbildungsträger für Ärzte zur Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin / Chirotherapie durch die jeweiligen Landesärztekammern, für Physiotherapeuten laut den Gemeinsamen Rahmenempfehlungen nach Paragraph 125 SGB V, Anlage 7 - besondere Maßnahmen der Physiotherapie durch den GKV-Spitzenverband.

2. Eingangsvoraussetzungen

Ärzte: Abgeschlossenes Medizinstudium und Approbation
Physiotherapeuten: Abgeschlossene Berufsausbildung
(Es gilt das Datum des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung.)

3. Ablauf der Weiterbildung

Ärzte: Die Zahl der Weiterbildungsstunden lt. Musterweiterbildungsordnung der BÄK beträgt 320 Stunden. Im Ausland absolvierte Kurse können für die Weiterbildung in den drei DGMM-Seminaren nur anerkannt werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sie von Kursinhalt und -dauer mit den Kursen der DGMM vergleichbar sind.

Physiotherapeuten: Für Physiotherapeuten muss die Weiterbildung in mindestens sechs Kurseinheiten erfolgen. Der Abstand zwischen den Kurseinheiten sollte in der Regel mindestens drei Monate betragen. Die Mindestdauer der Weiterbildung beträgt 260 Unterrichtseinheiten, wobei der Prüfungszeitraum nicht zu berücksichtigen ist. Die tägliche Kursdauer darf zehn Unterrichtseinheiten nicht überschreiten. Die Weiterbildung in Manueller Therapie für Physiotherapeuten sollte in der Regel innerhalb von vier Jahren abgeschlossen sein. Die Abschlussprüfung kann frühestens nach zwei Jahren erfolgen (lt. den Gemeinsamen Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für besondere Maßnahmen der Physiotherapie). 

Es werden nur Kurse anerkannt, die bei einem vom Spitzenverband anerkannten Weiterbildungsträger absolviert wurden. (Es gilt die aktuelle Ausgabe der Anlage 3 der o. g. Gemeinsamen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für besondere Maßnahmen der Physiotherapie.) Die Kursreihenfolge muss eingehalten werden. Die Reihenfolge ist für jedes Seminar aus der Aufstellung der Kursinhalte erkennbar.

Physiotherapeuten werden gebeten, sich an den individuellen Eingangsbedingungen der drei DGMM-Seminare zu orientieren.

4. Zertifikatserteilung

Ärzte: Die erfolgreiche Teilnahme wird durch eine theoretische und praktische Prüfung nachgewiesen und nach Abschluss des letzten Kurses bescheinigt. Die Anerkennung einer weiterbildungsrechtlichen Bezeichnung nach erfolgreichem Abschluss der ärztlichen Weiterbildung nach den jeweils landesrechtlichen Vorschriften obliegt ausschließlich den Landesärztekammern.

Physiotherapeuten: Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen/mündlichen Prüfungsteil. Zusätzlich ist während der Weiterbildung ein Fallbericht zu erstellen, der in die Bewertung des praktischen/mündlichen Prüfungsteils einzubeziehen ist. Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsteile mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden. Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann höchstens zweimal wiederholt werden.

Der schriftliche Prüfungsteil dauert mindestens zwei Unterrichtseinheiten je Teilnehmer. Der Anteil von Multiple-Choice-Fragen darf 50 Prozent nicht übersteigen. Geprüft werden jeweils Kenntnisse aus den Gebieten „Allgemeine Grundlagen, Extremitäten und Wirbelsäule“. Die Dauer des praktischen/mündlichen Prüfungsteils beträgt mindestens 30 Minuten je Teilnehmer. Der Teilnehmer muss mindestens eine Frage aus dem Extremitäten - sowie aus dem Wirbelsäulenbereich beantworten können. Die Demonstration der manualtherapeutischen Techniken erfolgt an Probanden.

5. Allgemeine Hinweise

An-, Ab- und Ummeldungen müssen grundsätzlich schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Die Kursbescheinigung wird nur nach Teilnahme am gesamten Kurs erteilt. Bei verspäteter An- oder vorzeitiger Abreise sowie zeitweiliger Abwesenheit vom Kurs wird keine Bescheinigung erteilt. In diesem Falle muss der gesamte Kurs wiederholt werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist die Wiederholung eines Kurstages möglich.

Eine Kursteilnahme ohne Anmeldebestätigung ist nicht möglich !

Für Unterkunft und Verpflegung müssen die Teilnehmer selbst sorgen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen örtlichen Verkehrsämter. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nicht in den Kursgebühren enthalten. Sport- bzw. Badebekleidung, Praxisschuhe sowie ein großes Handtuch o. ä. sind zum Kurs mitzubringen.

6. Änderungen

Änderungen der angegebenen Termine, der Kursorte, der Lehrerbesetzung oder der Ausfall von Kursen wegen unzureichender Teilnehmerzahlen oder sonstiger wesentlicher Gründe bleiben vorbehalten.